Warum wird so viel gelogen?

Zur Situation der bislang nicht ausgezahlten Honorare für Wahlausschuss-Mitglieder und Wahlhelfer erklärt der amtierende Finanzreferent:

 

Hallo zusammen,

ich möchte an dieser Stelle nicht auf die Sítuation in der sog. Wahlwoche eingehen, sondern auf das, was anschließend folgte, da diese Informationen offensichtlich noch nicht zu allen durchgedrungen sind.

Zur Vorgeschichte: Am 25.11.2011 hat der AStA-Vorsitzende und der Finanzreferent vor Ende der offiziell angesetzten Wahlzeit, also 16.00 Uhr, die “durchgeführte” Wahl mit den Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln aus Selbstschutzgründen beanstanden müssen. Am 25.11.2011 gegen 15.45 Uhr ist eine Urne aus dem Wirkungskreis des WA abhanden gekommen.

Dies wurde Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung unter den Aktenzeichen 4 L 1305/11 (Eilverfahren) sowie 4 K 4967/11, die im AStA am 29.11.2011 eingegangen sind.

Um die Sache übersichtlich zu halten, füge ich jeweils nur die Antragsschriften und die jeweiligen Erwiderungen z. K. anbei sowie den Beschluss aus dem Verfahren 4 L 1305/11, sowie eine Anmerkung zur Bedeutung.

Aus dem Beschluss zu 1306/11 des VG Ge wird lediglich ersichtlich, dass alle Anträge, außer der gegen den Antragsgegner zu 2 (Jan Bauer) abgewiesen wurden.

Das bedeutet, dass die Beanstandung des AStA-Vorsitzenden und die Beanstandung des Finanzreferenten noch nicht aus “der Welt” sind. Hier wird erst im Hauptverfahren unter dem Aktenzeichen 4 K 4967/11 entschieden.

Aus diesen Gründen ist es zurzeit aus Selbstschutzgründen (Schadenersatzpflicht usw. usf.) derzeit leider nicht möglich, Honorare für Wahlhelfer oder WA-Mitglieder auszukehren.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hinweisen, dass bis heute kein einziges Stammdatenblatt und kein einziger abgezeichneter Stundenzettel über Wahlhelfereinsätze im Finanzreferat vorliegen. Es liegt auch kein einziges Protokoll einer WA-Sitzung vor, aus der ersichtlich wird, wie hoch das Honorar für die Mitglieder des WA denn sein soll und wer überhaupt Wahlhelfer ist.

Neben dem v. g. gerichtlichen Verfahren sind also nicht einmal die formalen Voraussetzungen erfüllt. Ich bitte alle Wahlhelfer darum, sich in erster Linie wegen der formalen Dinge an den WA-Vorsitzenden zu halten. Das “know-how”, wie eine Wahl finanztechnisch abzuwickeln ist, liegt dem WA in jedem Falle vor. Es hat diesbezüglich in den Jahren zuvor absolut keine Beschwerden gegeben. Die Unterlagen, es wurde bei mir nicht gesondert nachgefragt, müssen dem WA nach diesseitiger Auffassung daher vorliegen.

MfG

B. Schön

i. A. Finanzreferent

Anlagen:

 

 

 

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